Antragsverfahren für ein Visum für die einmalige Einreise
- Nationalität / Staatsbürgerschaft
- Ankunftsdatum im Land
- Persönliche Angaben
- E-Mail-Verifizierung
- Datenkontrolle
- Zahlung
Antrag auf ein Visum für die einmalige Einreise / Nationalität / Staatsbürgerschaft
PASST AUF!
Bitte achten Sie darauf, das Land auszuwählen, das Ihr Reisedokument ausgestellt hat.
Bitte wählen Sie das Land entsprechend dem Reisepass aus, mit dem Sie reisen möchten.
Wenn es einen Unterschied zwischen dem Land des Reisedokuments und dem Land auf dem E-Visum gibt, wird das E-Visum als ungültig betrachtet.
Personen mit Flüchtlingsstatus wird empfohlen, die Erteilung eines Visums bei den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Aserbaidschan zu beantragen.
Kategorien von Ausländern, die bei den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Aserbaidschan im Ausland auf der Grundlage der internationalen Abkommen, denen die Republik Aserbaidschan beigetreten ist, gebührenfreie Visa beantragen können.
Folgende Kategorien von Ausländern, deren Visumantragsgebühren aufgrund der internationalen Abkommen, denen die Republik Aserbaidschan beigetreten ist, erlassen wurden, können bei den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Aserbaidschan im Ausland gebührenbefreite Visa beantragen:
1. Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags werden für die folgenden Kategorien von Staatsbürgern Österreichs, Belgiens, Bulgariens und Kroatiens erlassen. Zypern, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien. Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden sowie Liechtenstein:
(a) für nahe Verwandte – Ehepartner, Kinder (einschließlich Adoptivkinder), Eltern (einschließlich Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan aufhalten, von Bürgern der Republik Aserbaidschan Aserbaidschan, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhält, von Bürgern der Europäischen Union, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats wohnen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und von Bürgern der Republik Aserbaidschan, die im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan wohnen;
(b) für Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die auf offizielle Einladung an die Mitgliedstaaten, die Europäische Union oder die Republik Aserbaidschan an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen teilnehmen, sowie bei Veranstaltungen, die im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder eines ihrer Mitgliedstaaten von zwischenstaatlichen Organisationen durchgeführt werden;
(c) Schüler, Studenten, Doktoranden und begleitende Lehrkräfte, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken Reisen unternehmen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen sowie anderen schulbezogenen Aktivitäten;
(d) Menschen mit Behinderungen und ggf. deren Begleitpersonen;
(e) Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und deren beruflich begleitende Personen;
(f) Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten teilnehmen, einschließlich Universitäts- und anderen Austauschprogrammen;
(g) Personen, die Dokumente vorgelegt haben, die die Notwendigkeit ihrer Reise aus humanitären Gründen belegen, einschließlich der Notwendigkeit einer dringenden medizinischen Behandlung und der Person, die diese Person begleitet, oder um an einer Beerdigung eines nahen Verwandten teilzunehmen oder einen schwerkranken nahen Verwandten zu besuchen;
(h) Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen bei Reisen zu Bildungszwecken, Seminaren und Konferenzen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen;
(i) Rentner;
(j) Kinder unter 12 Jahren;
(k) Journalisten und technisches Personal, das sie beruflich begleitet.
2. Für die folgenden Kategorien von Bürgern des Königreichs Norwegen entfallen die Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags:
(a) für nahe Verwandte – Ehepartner, Kinder (einschließlich Adoptivkinder) (einschließlich Vormunde), Großeltern und Enkelkinder von Bürgern des Königreichs Norwegen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan aufhalten, oder von Bürgern der Republik Aserbaidschan, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan aufhalten mit Wohnsitz im Königreich Norwegen, Bürger des Königreichs Norwegen mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Königreichs Norwegen und Bürger der Republik Aserbaidschan mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan; (b) für Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die auf offizielle Einladung an die Republik Aserbaidschan oder das Königreich Norwegen an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen teilnehmen,
(c) Schüler, Studenten und Doktoranden, die Lehrkräfte begleiten, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken Reisen unternehmen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen sowie anderen schulbezogenen Aktivitäten;
(d) Menschen mit Behinderungen und ggf. deren Begleitpersonen; (e) Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und deren beruflich begleitende Personen;
(f) Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und Aktivitäten teilnehmen, einschließlich Universitäts- und anderen Austauschprogrammen;
(g) Personen, die Dokumente vorgelegt haben, die die Notwendigkeit ihrer Reise aus humanitären Gründen belegen, einschließlich der Notwendigkeit einer dringenden medizinischen Behandlung und der Person, die diese Person begleitet, oder um an einer Beerdigung eines nahen Verwandten teilzunehmen oder einen schwerkranken nahen Verwandten zu besuchen;
(h) Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen bei Reisen zu Bildungszwecken, Seminaren und Konferenzen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen;
(i) Rentner;
(j) Kinder unter 18 Jahren und unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren;
(k) Journalisten und technisches Personal, das sie beruflich begleitet.
3. Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags werden für folgende Kategorien von Bürgern der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlassen:
(a) für nahe Verwandte – Ehepartner, Kinder (einschließlich Adoptivkinder), Eltern (einschließlich Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – einer Person aus Aserbaidschan oder den oben genannten Ländern), die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan aufhält. für Mitglieder offizieller Delegationen, die auf offizielle Einladung an die oben genannten Länder an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan teilnehmen;
(b) für Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die auf offizielle Einladung an die Republik Aserbaidschan oder die Schweizerische Eidgenossenschaft an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an teilnehmen Veranstaltungen, die von zwischenstaatlichen Organisationen auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchgeführt werden;
(c) Schüler, Studenten, Doktoranden und begleitende Lehrkräfte, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken Reisen unternehmen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen sowie anderen schulbezogenen Aktivitäten;
(d) Menschen mit Behinderungen und ggf. deren Begleitpersonen;
(e) Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und deren beruflich begleitende Personen;
(f) Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten teilnehmen, einschließlich Universitäts- und anderen Austauschprogrammen;
(g) Personen, die Dokumente vorgelegt haben, die die Notwendigkeit ihrer Reise aus humanitären Gründen belegen, einschließlich der Notwendigkeit einer dringenden medizinischen Behandlung, der Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Verwandten oder des Besuchs eines schwerkranken nahen Verwandten und gegebenenfalls der Begleitpersonen dieser Person ;
(h) Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen bei Reisen zu Bildungszwecken, Seminaren und Konferenzen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen;
(i) Rentner;
(j) Kinder unter 18 Jahren und unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren;
(k) Journalisten und technisches Personal, das sie beruflich begleitet.
4. Für japanische Staatsbürger mit gewöhnlichem Reisepass: 30-Tage-Visum.
5. Für Bürger der Islamischen Republik Pakistan mit gewöhnlichem Reisepass: Visum für 15 Tage.
6. Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags werden für die folgenden Kategorien von Bürgern Turkmenistans erlassen:
- in dringenden humanitären Fällen nach Aserbaidschan reisen;
- einen schwer erkrankten Angehörigen eines nahen Verwandten besuchen;
- um an der Beerdigung eines Familienmitglieds oder nahen Verwandten teilzunehmen.
Nationalität / Staatsbürgerschaft
Reisedokument / Reisepass
Gewöhnlicher Ausweis
Diplomatenpass
Servicepass
Für Staatenlose
Sonderpass
Offizieller Reisepass
Flüchtlingspass
Anzahl der Einträge
Bestätigungscode
Bitte beachten Sie, dass Sie an den Grenzübergangsstellen Aserbaidschans zusammen mit dem E-Visum eines der folgenden Dokumente vorlegen müssen:
1. Das offizielle Einladungsschreiben des Verbands der Fußballverbände Aserbaidschans (AFFA).
2. Das Dokument zum Nachweis der Akkreditierung gemäß den einschlägigen Regeln der Union Europäischer Fußballverbände (UEFA).
3. Ein Ticket oder ein Dokument, das den Erhalt eines Tickets für die UEFA Euro 2020 bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass nur Ticketinhaber, die Staatsbürger oder staatenlose ständige Einwohner der Türkei, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Viertelfinalistenländer sind, ein Visum erhalten können. Wenn Sie eines der Belege nicht vorlegen, kann Ihr E-Visum als ungültig betrachtet werden und Ihnen die Einreise nach Aserbaidschan verweigert werden.
Antrag auf ein Visum für die einmalige Einreise / Ankunftsdatum im Land
PASST AUF!
Bitte geben Sie das Datum Ihrer geplanten Einreise nach Aserbaidschan und den Zweck Ihres Besuchs in die entsprechenden Felder ein.
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer des E-Visums 90 Tage beträgt. Die Aufenthaltsdauer darf 30 Tage nicht überschreiten.
Zweck der Reise
Überlegungszeitraum
Standard (innerhalb von 3 Tagen)
Dringend (mit 3 Stunden)
Beginn der Gültigkeit des E-Visums
Ihr E-Visum ist vom 25.05.2021 bis 23.08.2021 für einen Gesamtzeitraum von (90 Tagen) gültig . Ihr Aufenthalt darf 30 Tage nicht überschreiten.
Bedingungen für die Ausstellung elektronischer Visa
Die Ausstellung elektronischer Visa über das System „ASAN Visa“ und deren Nutzung erfolgen zu folgenden Bedingungen:
1. Elektronische Visa (hier und nachfolgend E-Visum) werden nur an Bürger der Länder ausgestellt, deren Liste vom Außenministerium der Republik Aserbaidschan genehmigt wurde, sowie an Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in diesen Ländern haben ;
2. Bei der Beantragung eines E-Visums müssen Ausländer mit doppelter oder mehrfacher Staatsbürgerschaft das Land ihrer Staatsangehörigkeit entsprechend dem für ihre Reise zu verwendenden Reisedokument auswählen. Wenn das zur Beantragung eines E-Visums verwendete Reisedokument von dem für die Reise verwendeten Reisedokument abweicht, gilt das E-Visum als ungültig;
3. Ausländer und Staatenlose müssen mindestens 3 Werktage (für ein Standard-E-Visum) oder 3 Stunden (für ein dringendes E-Visum) vor ihrer Ankunft in der Republik Aserbaidschan ein E-Visum beantragen;
4. Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments sollte 3 Monate länger sein als das Ablaufdatum des auszustellenden E-Visums;
5. Das Standard-E-Visum wird innerhalb von 3 Werktagen und das dringende E-Visum innerhalb von 3 Stunden ausgestellt, unabhängig von Feiertagen und arbeitsfreien Tagen. Ein E-Visum für die Republik Aserbaidschan hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen mit einer Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage im Land. Ein E-Visum hat einen einmaligen Einreisestatus;
6. Als Gültigkeitsbeginn eines Standard-E-Visums wird ein Tag festgelegt, der mindestens 3 Werktage nach dem Datum der Einreichung des Standard-E-Visums liegt. Als Gültigkeitsbeginn eines dringenden E-Visums gilt der Tag seiner Ausstellung;
7. Personen, die das E-Visum beantragen, sind persönlich für die Richtigkeit der im E-Visum-Antrag und der gescannten Seite eines Reisedokuments mit Foto eingegebenen Daten sowie für die Richtigkeit der von ihnen geleisteten Zahlung verantwortlich;
8. E-Mail-Adressen müssen korrekt eingegeben werden. Benachrichtigungen über die Annahme von E-Visum-Anträgen und Zahlungen, einschließlich Informationen über die Ausstellung oder Ablehnung des E-Visums, werden an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet;
9. Im Falle der Übermittlung falscher oder unvollständiger Informationen oder der fehlerhaften Ausführung von Zahlungen wird ein elektronischer Visumantrag nicht akzeptiert;
10. Wenn die beigefügte Kopie einer Fotoseite eines Reisedokuments vom ASAN Visa-System nicht gelesen werden kann, wird die Ausstellung eines E-Visums abgelehnt.
11. In den in Artikel 16 des Migrationsgesetzes der Republik Aserbaidschan genannten Fällen wird ein E-Visum-Antrag abgelehnt oder ein ausgestelltes Visum annulliert oder einer Person wird die Einreise in das Land verweigert. Das ASAN Visa-System trägt keine Verantwortung für die Ablehnung der Ausstellung eines E-Visums oder ein Einreiseverbot;
12. Im Falle einer Ablehnung der Erteilung eines elektronischen Visums sendet das System „ASAN Visa“ gemäß Artikel 16 des Migrationsgesetzes der Republik Aserbaidschan Informationen mit Erläuterungen zu den Gründen für eine solche Ablehnung an die E-Mail-Adresse des Antragstellers.
13. Im Falle einer Ablehnung der Ausstellung eines E-Visums können Ausländer und Staatenlose bei einer zuständigen diplomatischen Vertretung der Republik Aserbaidschan erneut ein Visum beantragen;
14. Im Falle einer Ablehnung des elektronischen Visums wird keine Rückerstattung für Zahlungen gewährt;
15. Ein elektronisches Visum ist nicht im Reisepass enthalten. Ein E-Visum sollte von einem Ausländer oder Staatenlosen ausgedruckt und zusammen mit einem Reisedokument an einem Grenzkontrollpunkt der Republik Aserbaidschan vorgelegt werden;
16. Die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen im Land sollte innerhalb der Gültigkeitsdauer des E-Visums 30 Tage nicht überschreiten. Ausländer und Staatenlose müssen das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan verlassen, wenn die Dauer ihres vorübergehenden Aufenthalts nicht verlängert wurde oder ihnen keine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde oder wenn ihr Antrag auf Verlängerung der vorübergehenden Aufenthaltsdauer oder ihr Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis wurde nicht angenommen;
17. Ausländer und Staatenlose, die sich vorübergehend länger als 15 Tage in der Republik Aserbaidschan aufhalten (auch wenn sie ihren Wohnort innerhalb des Landes wechseln), sollten sich an die Verwaltung ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes (Hotel, Sanatorium, Erholungsort) wenden Haus, Resort, Campingplatz, Touristenlager, Krankenhaus oder andere öffentliche Orte) oder Eigentümer von Wohnungen oder anderen Wohnorten, diese ohne Zahlung einer staatlichen Gebühr beim staatlichen Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan zu registrieren;
18. Ausländer und Staatenlose, die die im elektronischen Visum angegebene Aufenthaltsdauer überschreiten oder sich nicht am Aufenthaltsort anmelden (bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Tagen), haften nach den gesetzlichen Bestimmungen (Versäumnisse von Ausländern und Staatenlosen). Die Einhaltung der Vorschriften zur Registrierung am Aufenthaltsort unterliegt der Verwaltungshaftung gemäß Artikel 575 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Republik Aserbaidschan.)
19. Ein elektronisches Visum ist ein erstes Dokument, das die Einreise und Reise innerhalb der Republik Aserbaidschan ermöglicht. In den im Migrationsgesetz der Republik Aserbaidschan genannten Fällen kann die Einreise verboten werden;
20. Das E-Visum gewährt Ausländern und Staatenlosen kein Recht, in der Republik Aserbaidschan einer bezahlten Arbeitstätigkeit nachzugehen. Ausländer und Staatenlose, die eine bezahlte Erwerbstätigkeit in der Republik Aserbaidschan ausüben möchten, müssen gemäß dem Migrationsgesetz der Republik Aserbaidschan ein Arbeitsvisum beantragen (die Aufenthaltsdauer im Land beträgt bis zu 90 Tage). .
21. Ausländer und Staatenlose, die beabsichtigen, sich vorübergehend auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan aufzuhalten und einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen, müssen zusätzlich zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis gemäß dem Migrationsgesetz der Republik Aserbaidschan einholen .
22. Korrespondenten und Kameraleute ausländischer Massenmedien, die in der Republik Aserbaidschan journalistische Tätigkeiten ausüben und zu diesem Zweck Videoaufnahmen machen möchten, können ein elektronisches Visum über das System „ASAN Visa“ nur beantragen, nachdem sie beim Außenministerium eine Akkreditierung erhalten haben der Republik Aserbaidschan. Personen, die ohne vorherige Akkreditierung journalistische Tätigkeiten ausüben und entsprechende Videoaufnahmen machen, werden ihre Visa entzogen und sie werden des Landes verwiesen;
23. Das elektronische Visum verliert seine Gültigkeit, wenn es nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer genutzt wird;
24. Ausländer und Staatenlose können ein neues elektronisches Visum erst beantragen, nachdem sie das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan verlassen haben;
25. Ausländer und Staatenlose, die versuchen, die Grenze der Republik Aserbaidschan ohne Reisedokument oder Visum oder mit ungültigem Reisedokument zu überqueren, werden in ihr Land zurückgeschickt, ohne dass ihnen die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan gestattet wird.
26. Ausländer und Staatenlose, die versuchen, die Grenze mit gefälschten oder fremden Dokumenten zu überqueren, haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen;
27. Ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die Berg-Karabach und andere von der Republik Armenien besetzte Gebiete der Republik Aserbaidschan nach 1991 ohne offizielle Genehmigung des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan besucht haben, ist die Einreise untersagt das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan, unabhängig davon, ob sie ein elektronisches Visum erhalten haben oder nicht;
28. Ausländer und Staatenlose können Anfragen an die E-Mail-Adresse des ASAN-Visa-Systems ( [email protected] ) senden, wenn sie während des Antragsverfahrens für das elektronische Visum, einschließlich des Zahlungsvorgangs, auf technische Probleme stoßen. oder wenn sie die Gültigkeit und Glaubwürdigkeit des ausgestellten E-Visums überprüfen möchten.
Hinweis: Die Bedingungen für die Erteilung elektronischer Visa können jederzeit ohne Benachrichtigung der anderen Partei geändert werden.
Antrag auf ein Visum für die einmalige Einreise / Persönliche Daten
PASST AUF!
Die von Ihnen gemachten Angaben müssen mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Andernfalls scheint Ihr E-Visum ungültig zu sein.
Wenn sich herausstellt, dass Sie Berg-Karabach und andere nach 1991 von der Republik Armenien besetzte Regionen der Republik Aserbaidschan illegal besucht haben, darf Ihnen die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan verweigert werden, unabhängig davon, ob Sie dies getan haben oder nicht ein elektronisches Visum erhalten haben.
Wenn einer Person im Gruppenantrag die Erteilung eines E-Visums verweigert wird, werden alle anderen Personen, die mit dem Reisedokument der abgelehnten Person in Verbindung stehen, ebenfalls abgelehnt.
Wichtiger Hinweis zu häufig gemachten Fehlern:
Nachname |
Geben Sie Ihren Nachnamen ein, wie er in Ihrem Reisedokument angegeben ist. Wenn Ihr Nachname nicht in Ihrem Reisedokument aufgeführt ist, kann dieser Teil leer bleiben. |
Andere Namen/Vorname(n) |
Geben Sie Ihren Namen ein, wie er in Ihrem Reisedokument angegeben ist. Wenn mehr als ein Name angezeigt wird, geben Sie bitte alle mit Leerzeichen dazwischen ein. |
Geburtsdatum |
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Geburtsland |
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Geburtsort |
Geben Sie Ihren Geburtsort ein, wie er in Ihrem Reisedokument angegeben ist. |
Sex |
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Beruf |
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Telefonnummer |
Geben Sie Ihre (private) Telefonnummer ein. Es sind nur Zahlen, Pluszeichen, Klammern und Bindestriche zulässig. |
Handynummer |
Gib deine Handynummer ein. Es sind nur Zahlen, Pluszeichen, Klammern und Bindestriche zulässig. |
Hauptwohnsitz |
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E-Mail-Adresse |
Geben sie ihre E-Mailadresse ein. |
Ausweisnummer |
Geben Sie wie abgebildet Ihr Reisedokument ein. Symbole und Leerzeichen sind nicht erlaubt. |
Reisepass-Ausstellungsdatum |
Geben Sie das Ausstellungsdatum Ihres Reisedokuments im Format TT.MM.JJJJ ein. |
Ablaufdatum des Passes |
Geben Sie das Ablaufdatum Ihres Reisedokuments im Format TT.MM.JJJJ ein. Die Gültigkeitsdauer Ihres Reisedokuments sollte mindestens 3 Monate länger sein als die Gültigkeitsdauer des geplanten elektronischen Visums; |
Adresse der Unterkunft in Aserbaidschan |
Geben Sie die vollständige und korrekte Adresse Ihres Aufenthaltsortes in der Republik Aserbaidschan ein. Andernfalls wird Ihr E-Visum-Antrag abgelehnt. |
Kopie des Reisepasses |
Laden Sie eine gescannte Kopie der Fotoseite des Reisedokuments hoch. Die Dateigröße darf 1 MB nicht überschreiten und das Format muss .jpg sein. |
Haben Sie jemals Berg-Karabach und andere seit 1991 von der Republik Armenien besetzte Gebiete der Republik Aserbaidschan ohne offizielle Genehmigung der Republik Aserbaidschan besucht?
Nein Ja
Falls ja
Grund
Beantragung eines Visums für die einmalige Einreise / E-Mail-Verifizierung
PASST AUF!
In einigen Fällen werden Verifizierungsnachrichten möglicherweise als „Junk“- oder „Spam“-Nachrichten behandelt und automatisch an diese Ordner gesendet.
Wenn Sie Ihre Bestätigungs-E-Mail nicht erhalten, überprüfen Sie den Spam-Ordner, bevor Sie eine neue Anfrage senden.
IHRE BEWERBUNG WURDE ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN
Sie haben den ersten Schritt Ihrer Bewerbung abgeschlossen. Eine Bestätigungs-E-Mail wurde an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Klicken Sie nun bitte auf den Link in der E-Mail-Nachricht, folgen Sie den Anweisungen und fahren Sie mit der Zahlung fort. Wenn Sie keine E-Mail-Nachricht erhalten haben, klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um sie erneut zu senden.
PASST AUF!
In einigen Fällen werden Verifizierungsnachrichten möglicherweise als „Junk“- oder „Spam“-Nachrichten behandelt und automatisch an diese Ordner gesendet.
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Datenkontrolle
Ihre E-Mail wurde erfolgreich verifiziert. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zahlung ausführen“, um fortzufahren.
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Nachname Name |
NEUER ANTRAG / Bezahlung
Beobachtungen:
- Wenn Ihre Karte beim 3D Secure-Programm angemeldet ist, werden Sie im nächsten Bildschirm aufgefordert, das 3D Secure-Authentifizierungskennwort einzugeben.
- Wenn Ihre Karte nicht bei 3D Secure registriert ist, die ausstellende Bank aber am 3D Secure-Programm teilnimmt, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
- Wenn Ihr Bankaussteller nicht am 3D Secure teilnimmt, können Sie die Zahlung nur durchführen, wenn Ihre Karte über einen gültigen Code CVV2/CVC2 (VISA oder MasterCard) verfügt.